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VERORDNUNGEN UND BEWILLIGUNGEN

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Ich arbeite als freiberuflicher Physiotherapeut.

Die Zuweisung erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt mittels Verordnungsschein.

Je nach Verordnung ist eine teilweise Kostenrückerstattung vom jeweiligen Krankenversicherungsträger möglich. 

Zur Rückverrechnung ist es notwendig, dass die Verordnung chefärztlich bewilligt ist. 

 

Was soll auf meinem Verordnungsschein stehen?

  • Anzahl Therapieeinheiten (5- 10 Einheiten)

  • Dauer der Einheiten (Physiotherapie/Einzelheilgymnastik zu 45 min.) oder (Physiotherpapie/Einzelheilgymnastik zu 60 min.)

 

Präventive Therapie:

Wenn Sie vor dem Auftreten von Beschwerden am Bewegungsappart etwas dafür tun möchten, dass es erst gar nicht so weit kommt, können Sie mein therapeutisches Know-How auch ohne Zuweisung in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind die Kosten zur Gänze selbst zu tragen. 

RECHNUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN

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Meine Leistungen werden in Form von Honorarnoten ausgestellt. Sie können diese in weiterer Folge zusammen mit den ärztlichen Überweisungen bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen dann den jeweiligen Kassenanteil rückerstattet.

 

Falls sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese ggf. einen Teil bzw. die gesamten Restkosten der Physiotherapie Einheiten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherungsträger. 

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